FÜR INTERNATIONALE IP-KOLLEGEN

Markenanmeldung in Myanmar

Lokale Markenunterstützung für internationale IP-Kanzleien, Anwälte und Vertreter.

Wir unterstützen ausländische Kollegen bei Recherche, Anmeldung, Prüfungsverfahren, Widerspruch, Eintragung und Verlängerung in Myanmar. Unser Team erläutert die lokalen Anforderungen, Unterlagen und Einreichungsverfahren.

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Markenleistungen

Wir bieten internationalen IP-Kanzleien, Markenanwälten und Vertretern die folgenden Markenleistungen in Myanmar.

  • Markenrecherchen und Risikobewertungen
  • Vorbereitung und Einreichung von Anmeldungen
  • Prüfungserwiderungen und Verfahrensbetreuung
  • Widerspruchssachen
  • Eintragung und Urkundenbearbeitung
  • Markenverlängerungen
  • Übertragungen und Registereintragungen
  • Namens- und Adressänderungen

Unsere Markenrecherche prüft die beim IPD Myanmars verfügbaren Daten auf identische und ähnliche Marken unter Berücksichtigung der einschlägigen Nizza-Klassen sowie Waren oder Dienstleistungen.

  • Bewertung von Unterscheidungskraft, beschreibendem Charakter und möglichen Konflikten anhand der §§ 13 und 14 des Markengesetzes Myanmars von 2019.
  • Ein Bericht über Rechercheergebnisse und Eintragungsrisiken.
  • Bei Bedarf praktische Empfehlungen für die nächsten Schritte vor der Anmeldung.

Die Bewertung beruht auf den bei der Recherche verfügbaren Daten und garantiert keine Eintragung.

Anmeldeanforderungen

Bitte stellen Sie die folgenden Angaben und Unterlagen zur Prüfung bereit.

AngabenAnforderungen
Angaben zum AnmelderVollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse; bei Gesellschaften auch Angaben zur Gründung.
MarkenEine klare Darstellung der Marke.
Waren und DienstleistungenEin Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis und die einschlägigen Nizza-Klassen.
VertreterbestellungEine notariell beglaubigte Vertreterbestellung TM-2 als PDF.
PrioritätsbeanspruchungNachweise bei Beanspruchung einer Priorität.
ÜbersetzungenBei Bedarf englische oder birmanische Übersetzungen.

TM-2: Für unsere Einreichung genügt ein notariell beglaubigtes PDF; zusätzliche Beglaubigung und Papieroriginal sind nicht erforderlich. Nach Erstprüfung erhalten Sie einen TM-2-Entwurf.

Registrierungsverfahren

Anmeldung und Prüfung: Das IPD prüft die Formalitäten und absoluten Schutzhindernisse. Dabei können Änderungen oder Erwiderungen erforderlich werden.

Veröffentlichung und Widerspruch: Nach der entsprechenden Prüfung werden Anmeldungen für Widersprüche veröffentlicht. Diese werden nach den einschlägigen Prüfungs- und Widerspruchsverfahren behandelt.

Eintragung und Urkunde: Bei Gewährung wird die Eintragung vermerkt und veröffentlicht und eine Urkunde erteilt.

Markenveröffentlichungen

Sehen Sie Myanmars Markenblätter mit für Widersprüche veröffentlichten Anmeldungen und Eintragungsbekanntmachungen ein.

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Zusammenarbeit

Unterlagen und Prüfung: Senden Sie Anmelderdaten, Marke sowie Waren oder Dienstleistungen. Wir prüfen das Vorhaben und bestätigen die erforderlichen Unterlagen.

Rechnung und TM-2-Entwurf: Nach Prüfung senden wir die Rechnung und einen TM-2-Entwurf zur Unterzeichnung und notariellen Beglaubigung.

Zahlung und Weisungen: Nach Zahlung sowie Erhalt des notariell beglaubigten TM-2-PDF und der Weisungen erstellen wir den Anmeldungsentwurf.

Anmeldungsentwurf zur Freigabe: Vor Einreichung senden wir den Entwurf zur Prüfung und Bestätigung.

Einreichung und Bericht: Nach Ihrer Bestätigung reichen wir ein und senden den Beleg nach Erhalt per E-Mail. Über Bescheide, Fristen und weitere Weisungsbedarfe informieren wir rechtzeitig.

Honorare und Weisungen

Unsere Markenhonorarübersicht erhalten Sie auf Anfrage. Kontaktieren Sie uns für Kosten oder eine Markensache in Myanmar.

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