
Das IPD des Handelsministeriums nimmt ab 31. Oktober 2024 offiziell Patentanmeldungen nach dem Patentgesetz und den Verfahrensregeln an. Damit beginnen förmliche Verfahren für Patente und Kleinpatente, die Erfindern einen vereinfachten Weg zur Sicherung ihrer Rechte nach nationalem Recht bieten.
Die Entscheidung entspricht dem Engagement des Ministeriums für Innovation und ein IP-Umfeld, das Forschung, Entwicklung und kreative Unternehmen fördert. Berechtigte können direkt beim IPD anmelden, wo umfassende Unterstützung und Ressourcen ein reibungsloses Verfahren ermöglichen.
Mit der Bekanntmachung bekräftigt das Ministerium sein Engagement für IP-Rechte und starken Rechtsschutz aller Erfinder. Der Schritt verspricht nationale Innovationen, Wirtschaftswachstum und technischen Fortschritt deutlich zu stärken.
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